Ver­sand­kos­ten & Lie­fe­rung

1. Prei­se und Zah­lungs­be­din­gun­gen:
1.1 Alle genann­ten Kauf­prei­se ver­ste­hen sich als End­prei­se, d.h. sie beinhal­ten sämt­li­che Preis­be­stand­tei­le ein­schließ­lich der gesetz­li­chen Umsatz­steu­er. Im Ein­zel­fall kön­nen bei grenz­über­schrei­ten­den Lie­fe­run­gen wei­te­re Steu­ern (z.B. im Fall eines inner­ge­mein­schaft­li­chen Erwerbs) und/oder Abga­ben (z.B. Zöl­le) vom Kun­den zu zah­len sein.

 

1.2 Der Kauf­preis ver­steht sich zuzüg­lich einer Ver­pa­ckungs- und Ver­sand­kos­ten­pau­scha­le, deren genau­er Betrag bei der Pro­dukt­dar­stel­lung im online shop geson­dert aus­ge­zeich­net ist.

 

1.3 Der Kauf­preis wird mit Ver­trags­ab­schluss fäl­lig. Die Zah­lung hat per Vor­kas­se zu erfol­gen. Der Kauf­preis zzgl. anfal­len­der Lie­fer- und Ver­sand­kos­ten ist spä­tes­tens 7 (sie­ben) Tage nach Erhalt der ers­ten Zah­lungs­auf­for­de­rung ohne Abzug zu zah­len. Soll­te eine Zah­lung inner­halb der Frist nicht erfol­gen, kommt der Kun­de ohne wei­te­re Erklä­rung in (Zah­lungs-) Ver­zug.

 

2. Lie­fe­rung:
2.1 Sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist, erfolgt die Lie­fe­rung an die vom Ver­trags­part­ner ange­ge­be­ne Lie­fer­adres­se. Anga­ben über Lie­fer­fris­ten sind unver­bind­lich soweit nicht aus­nahms­wei­se ein Lie­fer­ter­min schrift­lich zuge­sagt wur­de. Eine ver­ein­bar­te Lie­fer­frist ist ein­ge­hal­ten, wenn die Ware bis zum Frist­ab­lauf zum Trans­port auf­ge­ge­ben oder bis zum Frist­ab­lauf die Ver­sand­be­reit­schaft mit­ge­teilt wur­de.

2.2 Bei Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen auf Grund höhe­rer Gewalt, Natur­ka­ta­stro­phen, Auf­ruhr, Streik in eige­nen Betrie­ben, Zulie­fer­be­trie­ben oder bei Trans­por­teu­ren oder auf Grund sons­ti­ger, von maron­ski nicht zu ver­tre­ten­der Umstän­de, ist maron­ski berech­tigt, die Lie­fe­rung nach Weg­fall des Hin­de­rungs­grun­des nach­zu­ho­len. Bei­de Par­tei­en kön­nen jedoch von einem geschlos­se­nen Ver­trag ganz oder teil­wei­se zurück­tre­ten, wenn eines der vor­her genann­ten Ereig­nis­se zu einer Lie­fer­ver­zö­ge­rung von mehr als 1 Monat über die ver­ein­bar­te Frist hin­aus führt. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che der Ver­trags­par­tei­en sind jedoch aus­ge­schlos­sen. maron­ski ist zu Teil­lie­fe­run­gen von Waren­men­gen berech­tigt.